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§Bodenwert

Der Bodenwert ist in der Regel durch Preisvergleich zu ermitteln. Anstelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) herangezogen werden. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich ansässigen Gutachterausschüssen regelmäßig ermittelt.

 

Der Bodenwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist von folgenden Faktoren abhängig: 

    • Lage 

    • Entwicklungszustand

    •  Art und Maß der baulichen Nutzung

    •  Erschließungszustand 

    •  vorherrschende Grundstücksgestalt 

    •  Marktverhältnisse 

       

 

Die sicherste Art der Bodenwertbestimmung ist das Vergleichswertverfahren, wobei der Wert durch unmittelbaren Preisvergleich anhand einer ausreichend großen Anzahl von Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke der Region ermittelt wird. Praktisch scheitert dies oft am Fehlen derartiger Kaufpreise.

 

Aus diesem Grund werden vom Gutachterausschuss aus vorliegenden Kaufpreisen aller Kauffälle in der Region Bodenrichtwerte für so genannte Bodenrichtwertzonen abgeleitet. 

 

Ein Bodenrichtwert stellt wie der Name schon sagt lediglich einen Richtwert für die vorherrschenden Wertfaktoren einer Bodenrichtwertzone dar. In der Regel muss eine Anpassung an die tatsächlichen Wertfaktoren erfolgen. Dies geschieht mittels Zu- oder Abschlägen.
Neben dem Vergleichswertverfahren gibt es einige weitere Verfahren zur Bodenwertbestimmung, welche den Bodenwert aus dem zu erwartenden Ertrag ableiten (z. B. Residualverfahren). Da diese aber erhebliche Unsicherheiten beinhalten, werden sie im Wesentlichen nur in Sonderfällen angewendet.

 

 

Kontakt: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
H.-Jürgen Korbmacher
Düsseldorfer Straße 52 b
40878 Ratingen
Tel. 02102-991814/15

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