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§BodenwertDer Bodenwert ist in der Regel durch Preisvergleich zu ermitteln. Anstelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) herangezogen werden. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich ansässigen Gutachterausschüssen regelmäßig ermittelt.Der Bodenwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist von folgenden Faktoren abhängig:
Die sicherste Art der Bodenwertbestimmung ist das Vergleichswertverfahren, wobei der Wert durch unmittelbaren Preisvergleich anhand einer ausreichend großen Anzahl von Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke der Region ermittelt wird. Praktisch scheitert dies oft am Fehlen derartiger Kaufpreise.Aus diesem Grund werden vom Gutachterausschuss aus vorliegenden Kaufpreisen aller Kauffälle in der Region Bodenrichtwerte für so genannte Bodenrichtwertzonen abgeleitet.Ein Bodenrichtwert stellt wie der Name schon sagt lediglich einen Richtwert für die vorherrschenden Wertfaktoren einer Bodenrichtwertzone dar. In der Regel muss eine Anpassung an die tatsächlichen Wertfaktoren erfolgen. Dies geschieht mittels Zu- oder Abschlägen.
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