kompetent . erfahren . seriös .
HJK Unternehmensberatung
Navigation
Herzlich Willkommen bei ihrem Partner für Unternehmensberatung
§ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren (§§ 15-20) wird vorzugsweise angewendet, wenn der aus dem Grundstück nachhaltig erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung ist. Zum Beispiel bei Mietwohnhäusern, gemischt genutzten Grundstücken oder gewerblichen Objekten.Das Ertragswertverfahren basiert auf nachhaltig erzielbaren Reinerträgen aus einem Grundstück.Diese werden unter Abzug der Bodenwertverzinsung über die Restnutzungsdauer des Gebäudes mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert und mit dem Bodenwert addiert.
Die Ermittlung dieser Größen erfordert oft wesentlich mehr Arbeit und Recherche als dem Gutachten und der darin enthaltenen Begründung dieser Zahlen später anzusehen ist. Spezialisiert haben wir uns auf Ertragswertgutachten im Hotel- und Gastronomiebereich.
|
Kontakt:
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
© 2005 HJK |